Die Elektrifizierung der Stadtbahn

In Heiligenstadt wird für den elektrischen Betrieb eine Wagenhalle errichtet.
Die Wagenhalle Heiligenstadt während des Baues.
Die Vorortelinie wird seit 1987 als Schnellbahn mit der Bezeichnung "S 45" betrieben.
Die Endstation Hütteldorf bekommt eine Wendeschleife und eine Wagenhalle. Am Bildrand rechts ist die noch sehr schmale Hadikgasse zu sehen.
Auch im Bereich der ehemaligen Station Michelbeuern entsteht eine Wagenhalle für den elektrischen Betrieb.
Innenansicht der Wagenhalle Michelbeuern.

Nachdem sich das Leben nach dem Krieg wieder halbwegs normalisiert hatte, kam von der Stadt Wien die Initiative, die Stadtbahn auf eigene Kosten zu elektrifizieren. Der daraufhin zwischen der Stadt Wien und der Rechtsnachfolgerin der k. k. Staatsbahnen, den Österreichischen Bundesbahnen (BBÖ), am 13. März 1924 geschlossene Pacht- und Betriebsvertrag sah die Elektrifizierung der Stadtbahn und die Betriebsführung mit gemeindeeigenem Fahrzeugpark vor. In diesen Pachtvertrag waren die Wiental-, Gürtel- und Donaukanallinie einbezogen.

Nachdem es nun zu Gesprächen der Gemeinde Wien mit den Bundesbahnen über das weitere Schicksal der Stadtbahn gekommen war, erfolgte ab 1. Jänner 1924 die Aufnahme eines "Überleit"-Betriebes zwischen den Stationen Hütteldorf und Alser Straße. Diese letzte Führung des Dampf-Stadtbahnbetriebes endete mit 30. September 1924.

Die einzige Stadtbahnstrecke, die von der Gemeinde Wien nicht übernommen wurde, die Vorortelinie, verblieb bei den Bundesbahnen. Sie wurde in den nächsten Jahren nur als untergeordnete Verbindungsstrecke hauptsächlich für Güterzüge verwendet. Die Gebäude verfielen zusehends, und die betriebliche Nutzung sank im Laufe der Jahre beträchtlich. Erst durch den wiederentdeckten Trend zum öffentlichen Verkehrsmittel erinnerte man sich auch der Vorortelinie und holte sie aus dem 60-jährigen "Dornröschenschlaf". Sie wurde in vorbildlicher Weise reaktiviert und ist seit 30. Mai 1987 (im Rechtsverkehr) als Linie "S45" in das Wiener Schnellbahnnetz der Österreichischen Bundesbahnen einbezogen, verwendet werden seither Nahverkehrstriebwagenzüge der Reihe 4020.

Ne wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse sowie die daraus resultierende Regelung im Pachtvertrag des Jahres 1924 mit der Gemeinde Wien bewirken, daß die Stadtbahn vorerst nicht zu einer "Schnellbahn", sondern nur zu einer für damalige Zeiten allerdings sehr modernen "Schnellstraßenbahn" ausgebaut werden konnte. Anfangs war sogar geplant, normale Straßenbahnzüge auf die Stadtbahnstrecke übergehen zu lassen. 1)er Pachtvertrag war nämlich nur für dreißig Jahre mit einer Kündigungsfrist von zehn Jahren abgeschlossen worden. Bei der damaligen politischen und wirtschaftlichen Lage war eine kurzfristige Kündigung seitens der BBÖ durchaus denkbar, sodaß speziell bei einem neu zu beschaffenden Wagenpark nicht großzügig geplant und gebaut werden konnte, da die Fahrzeuge im Kündigungsfalle ohne weiteres auch auf der Straßenbahn einsatzfähig sein mußten.