Güterzugumfahrung St. Pölten

Reif für Europa

Das Projekt Güterzugumfahrung (GZU) St. Pölten mit einem weitsichtigen, gesamteuropäischen Magistralen-Konzept zu argumentieren, mag vielleicht hochtrabend erscheinen - aber dennoch geht es genau darum.

Österreich liegt im Herzen eines Europas, das immer näher zusammenrückt. Dieses gemeinschaftliche, wirtschaftlich zusammenwirkende Europa hat eine Vielzahl von Anforderungen zu erfüllen.

Eines der wichtigsten Themen dabei ist - nicht nur heute sondern auch im kommenden Jahrtausend - der umweltschonende, rasche und zuverlässige Transport von Menschen und Gütern.

Prognostizierte Zuwächse an Massentransportaufkommen verlangen nach sinnvollen, ökologisch verträglichen Verkehrssystemen. Dazu gehört die Bahn.

Österreichs Schienennetz ist Teil eines europaweit geplanten, attraktivierten und leistungsfähigen Eisenbahnnetzes, weshalb die Teilnahme am Ausbauprogramm eine verbindliche Aktivität darstellt.

Die bestehende Westbahn-Achse hat ihre Kapazitätsgrenzen bereits erreicht, teilweise sogar überschritten. Ihr Ausbau zu einer möglichst viergleisigen Hochleistungsstrecke ist also nicht nur für die Erfüllung österreichischer Bedürfnisse sondern auch aus gesamteuropäischer Sicht unumgänglich.

Verbindungen zwischen den Zentren Europas sind zu schaffen Österreich hat sein Ausbauprogramm rasch zu realisieren und nimmt diese Aufgabe auch wahr.

GZU St. Pölten

Die Güterzugumfahrung St. Pölten hat als erstes Eisenbahnvorhaben Österreichs eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Die grundsätzlich positive Beurteilung des Projektes bezüglich seiner Umweltverträglichkeit wurde der HL-AG als Projektbetreiber bereits zu Beginn des Jahres 1997, anläßlich der öffentlichen Erörterung in St. Pölten mitgeteilt.

"Unter der Voraussetzung, daß die in der UVE bereits enthaltenen sowie die von den Sachverständigen als zusätzlich für erforderlich erachteten Maßnahmen bei der Detailplanung des Vorhabens und in den der UVP nachfolgenden erforderlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, liegt im Sinne einer umfassenden und integrativen Gesamtschau eine Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Projektes vor."

MinR Dr. Hofbauer
Vertreter des Verkehrsministeriums bei der öffentlichen Erörterung am 15. Jänner 1997.

Der Abgabe der Umweliverträglichkeitserklärung (UVE) ging eine intensive und detailreiche Planungsphase voran. Nach der Trassenauswahl wurde das Projekt mit Vertretern der Gemeinden in einem in dieser Art erstmals durchgeführten Modell der Bürgermitarbeit weiterentwickelt. Das positive Ergebnis der UVP bestätigte die Richtigkeit und die Gründlichkeit der Planungsansätze der HL-AG.

Die Bürgermitarbeit

Bereits im Vorfeld der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anmeldung des Vorhabens zur UVP gab es viele Stellungnahmen von Seiten der Gemeinden und Bürger. Insgesamt hatten sich sechs Bürgerinitiativen gebildet. Um möglichst viele der Einwendungen bereits bei der Projektaufbereitung abzuklären, hat sich die HL-AG entschlossen, vor der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung ein freiwilliges Modell der Bürgermitarbeit einzurichten. Dazu wurden Gemeindeforen gebildet. In diesen wurden:

  • das Projekt gemeinsam erläutert,
  • Begehungen in der Natur durchgeführt
  • Änderungsvorschläge diskutiert.

In besonders sensiblen Abschnitten der geplanten Trasse wurden auch Gestaltungsvorschläge erörtert.

Viele Anliegen konnten daher bereits frühzeitig in die Planung aufgenommen werden und es entstand dabei allgemein eine Atmosphäre guter Zusammenarbeit.

Österreichs erstes Eisenbahnprojekt nach UVP-Gesetz
Das Ergebnis der UVP

Das Umweltverträglichkeitbgutachten attestierte dem eingereichten Projekt einen sehr hohen Umweltstandard.

Die prüfenden Sachverständigen der Behörde erteilten darüber hinaus im Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG) zusätzliche Auflagen, die diesen Standard noch weiter verbessern. So wurden zum Beispiel für den Grundwasserschutz zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen in der Errichtungs- und Betriebsphase vorgeschrieben und Auflagen für die Bauphase erteilt. Zudem wird ein verbindliches qualitatives und quantitatives Kontroll- und Beweissicherungsprogramm eingerichtet. Dieses ist mit den Sackverständigen der Behörde für das eisenbahnrechtliche Bewilligungsverfahren abzustimmen.

Weiters wurden vor allem verschärfende Lärmgrenzwerte, sowohl für den Baulärm während der Errichtungsphase, als auch für den späteren Betrieb vorgeschrieben. Sie erfordern zum Teil Erweiterungen der ursprünglich geplanten Lärmschutzmaßnahmen (Ausbau, Erhöhung oder Verlängerung von Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden, etc.

UVP - positiv abgeschlossen!

Auch bezüglich der Landschaftsgestaltung beziehungsweise ökologischer Ausgleichsmaßnahmen wurden Auflagen erteilt. Sie fordern zum Beispiel den Einsatz einer ökologischen Bauaufsicht während der Bauphase, bzw. gehen soweit, daß in sensiblen Bereichen die Bauarbeit auf die ornithologischen Erfordernisse (Brutzeit der Vögel) abzustimmen ist.

Bei der öffentlichen Erörterung wurde von der HL-AG zugesagt, die Zielsetzung der Vorschreibungen des Umweltverträglichkeitsgutachtens bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. In den weiteren Genehmigungsverfahren sind daher die entsprechenden Nachweise zu führen. Sie werden von der Behörde überprüft.

Die nächsten Schritte

Vorrangig wird die Beweissicherung der Ist-Situation beim Grundwasser intensiviert. Weiters wurde mit den Erhebungen für die Grundstücksablösen begonnen.

In den kommenden Monaten werden die weiteren Planungen für die nächsten Genehmigungsverfahren (eisenbahnrechtlich, wasserrechtlich und andere) - wie bisher in Abstimmung mit den Gemeindevertretern und Anrainern - durchgeführt. Hier fließen die Ergebnisse der UVP und die in den Gemeindeforen gemachten Zusagen ein.

Das gesamte Projekt wird in mehreren Abschnitten realisiert. Dafür wird ein Bauablaufsplan erstellt. Technisch aufwendige und damit die Gesamtbauzeit bestimmende Abschnitte werden vorrangig behandelt.

Voraussetzung für den neuen Bahnhof St. Pölten

Was für den Bahnhofsbenutzer und die Infrastruktur der Stadt ein großes Plus darstellt - die Lage inmitten des Stadtkerns - bedeutet für den Bahnhof selbst Probleme. Es fehlt bereits jetzt schon der Platz, um die geforderten Angebote im Personenverkehr wie Fahrplanoptimierung und verbesserte Umsteigemöglichkeiten verwirklichen zu können. Daher ist es notwendig als ersten Schritt, den Bahnhof vom durchfahrenden Güterverkehr zu entlasten.

Ohne Güterzugumfahrung würde es mindestens zweier zusätzlicher Durchfahrtsgleise bedürfen, um den gesamten Verkehr - so auch den durchfahrenden Güterverkehr- im Bahnhofsbereich bewältigen zu können und die erforderliche Kapazität erzielen zu können. Die GZU bietet also erst die nötigen Bedingungen, um die kundengerechte Ausstattung und Neugestaltung des Bahnhofes ermöglichen zu können. Ohne sie werden die längst fälligen Verbesserungen für den Personenverkehr - Rolltreppen, Aufzug, bequeme Bahnsteige - vor allem nicht mehr so lange Gehwege von einem Bahnsteig zum anderen nicht verwirklichbar. Die Güterzüge um die Stadt herumzuführen hat daher auch im Gesamtprojekt des Ausbaus zur viergleisigen Westbahn eine vorrangige Stellung.

Nach Erhebung des Anforderungsprofiles des neuen Bahnhofs St. Pölten beginnen nun die Österreichischen Bundesbahnen mit den Detailplanungen. Diese werden mit der Stadt St. Pölten, dem Land NÖ und der HL-AG abgestimmt.

Zug um Zug geht es weiter

Die nächsten Schritte:

  • Einreichplanung
  • Eisenbahnrechtliche Baugenehmigungs- und andere Behördenverfahren
  • Ausschreibungs- und Detailplanung
  • Baubeginn