Ende der 80er Jahre wurde vom österreichischen Parlament das Hochleistungsstreckengesetz verabschiedet. Ein Teil dieses Gesetzes ist das durch Verordnung der Bundesregierung festgelegte Eisenbahn- Hochleistungsstreckennetz in Österreich. Darin enthalten ist auch die Gründung einer Planungs- und Errichtungsgesellschaft zur Planung und zum Bau von Hochleistungsstrecken. Auf dieser Grundlage erfolgte am 3. April 1989 die Gründung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG (HL-AG).
Sie untersteht direkt dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr. Der Umfang der Planungs- und Baumaßnahmen wird ausschließlich aufgrund entsprechender Verordnungen des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bestimmt. Die Zusammenarbeit mit den ÖBB wird durch einen Kooperationsvertrag zwischen den ÖBB und der HL-AG geregelt.
Was die HL-AG zu tun hat, ist also gesetzlich festgelegt. Wie es getan wird, obliegt gleichfalls gesetzlichen Vorschriften, wird aber vor allem durch die Notwendigkeit bestimmt, unternehmerisches Denken mit den Bedürfnissen von Mensch und Natur in Einklang zu bringen. Daher sieht es die HL-AG als eine ihrer vordringlichen Aufgaben an, bei jedem Projekt einen Konsens zwischen den Umweltinteressen von Mensch und Natur sowie den technischen und wirtschaftlichen Interessen von Betreibern und Staat herzustellen. Auch darin liegt unser Verständnis von "Leistung im Auftrag Österreichs" und seiner Bürger.
In den folgenden Menüpunkten wollen wir Ihnen einen Überblick darüber geben, warum in Europa und in Österreich Eisenbahn-Hochleistungsstrecken errichtet werden und welche positiven Auswirkungen sie auf Verkehr, Umwelt, Sicherheit, Wirtschaft u. v. m. haben.
Zuvor soll aber dargestellt werden, wodurch Hochleistungs- bzw. Hochgeschwindigkeitsstrecken eigentlich charakterisiert sind.
Spricht man in Europa in der Regel von "Hochgeschwindigkeit", so steht für Österreich eher der Begriff "Hochleistung" im Vordergrund. Seit dem Jahr 1987, als man auch in Österreich mit der Umsetzung der entsprechenden Konzepte begann, basieren alle Aktivitäten auf der Erkenntnis, daß aufgrund topografischer Verhältnisse und in Anbetracht der Besiedelungsdichte Hochgeschwindigkeitsstrecken in ihrer "klassischen" Ausprägung - wie sie z. B. aus Frankreich, Japan und auch Deutschland bekannt geworden sind - in Österreich weder sinnvoll noch wirtschaftlich sein können. Österreich braucht vielmehr ein allen Anforderungen gerecht werdendes Hochleistungsstreckennetz.
Die markantesten Eigenschaften und Merkmale einer Hochleistungsstrecke sind
- die hohe Streckenkapazität bei durchgehend höheren Geschwindigkeiten (bis zu 200 km/h) bei hoher Pünktlichkeit mit Anschlußsicherheit und Transportzuverlässigkeit;
- der Einsatz auch konventioneller Zugkonzepte (z. B. die gewohnt lokbespannten Züge);
- die Nutzung als Mischverkehrsstrecken, auf denen sowohl Güter- als auch Personenverkehr geführt werden;
- kleinere Radien bei der Trassierung als bei reinen Hochgeschwindigkeitsstrecken und
- geringere Längsneigungen aufgrund der höheren Tonnagen im Güterverkehr.
- Im Unterschied dazu sind Hochgeschwindigkeitsstrecken
- zumeist reine Personenverkehrsstrecken, die für eine möglichst hohe Reisegeschwindigkeit von über 250 bis 300 km/h ausgelegt sind;
- Bahnstrecken, die eigene Hochgeschwindigkeitszüge erfordern (wie z. B. den TGV in Frankreich oder den ICE in Deutschland);
- mit sehr großen Radien versehen und ermöglichen höhere Längsneigungen (Steigungen);
- in erster Linie für die Verbindungen von großen Ballungszentren und für Distanzen zwischen 400 und 500 Kilometern (als Alternative zum Flugzeug) prädestiniert.
Darüber hinaus kennzeichnet beide Systeme, daß sie durch entsprechend umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen (Dämme, Lärmschutzwände, Maßnahmen am Gleiskörper etc.) eine geringere Lärmentwicklung bewirken und durch computergesteuerte Sicherungs- und Signalsysteme auch bei höheren Kapazitäten und schnelleren Zügen allerhöchste Sicherheitsstandards einhalten.
Leistung im Auftrag Österreichs heißt, einen Interessenausgleich zwischen den Anforderungen von Mensch und Natur und den Anforderungen von Technik und Wirtschaftlichkeit als Beitrag zu einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik herzustellen.