Am 19. August 1912 wurde die Konzession "zum Baue und Betriebe einer schmalspurigen Lokalbahn vom Marktplatze in Ebelsberg nach St.Florian in Gemäßheit der Bestimmungen des Eisenbahnkonzessionsgesetzes vom 14. September 1854 R.G.Bl. Nr.238 sowie des Gesetzes vom 8.August 1910 R.G.Bl. Nr.149 (Gesetz über Bahnen niederer Ordnung , d. Verf.) erteilt."
Die Konzessionäre verpflichteten sich darin, den Bau der Strecke in längstens zwei Jahren fertigzustellen, und die Bahn während der gesamten Konzessionsdauer in ununterbrochenen Betrieb zu halten. Die Laufzeit war auf 90 Jahre festgesetzt. Der Staatsverwaltung blieb das Recht vorbehalten, den Betrieb der Bahn wann immer zu übernehmen und während der noch laufenden Konzessionsdauer für Rechnung der Konzessionäre zu führen. Dazu kamen dann noch Bestimmungen hinsichtlich der Gründung einer Aktiengesellschaft, der Ausgabe von Prioritätsaktien und der Erstellung eines von der Staatsverwaltung zu genehmigenden Tilgungsplanes, und das Recht des Staates, die Bahn jederzeit einzulösen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden sollten.
Weitere Punkte behandeln den Bau und die Ausrüstung der Bahn, zum Beispiel Grunderwerb, Unter- und Oberbau, Hochbauten, Fahrbetriebsmittel und elektrotechnische Betriebseinrichtungen, sowie den Bereich Betrieb. Darunter fallen die Personen- und Gütertarife, Leistungen für die Postanstalt, für die Staatstelegraphenanstalt, die unentgeltliche Beförderung von Staatsbeamten bei Dienstreisen, aber auch die Beförderung von Schüblingen und Häftlingen, sowie Sendungen für Zwecke der Staatspferdezuchtanstalten.
Am 1. November 1912 legte die Bau- und Betriebsunternehmung Stern und Hafferl ein Offert vor, in dem sie "die vollkommene, entsprechend solide, kunstgerechte und zeitgemäße Herstellung " der Lokalbahn für eine Pauschalvergütung von 730.000 Kronen in Aussicht stellt. Die Bahn würde spätestens am 19.August 1914 den Betrieb aufnehmen können, wie dies in der Konzessionsurkunde festgesetzt war, für jeden Tag, um den dieser Termin überschritten werde, wollte Stern und Hafferl eine Konventionalstrafe von 100 Kronen an die Konzessionäre entrichten. Das Angebot wurde akzeptiert, die Finanzierung erfolgte durch Ausgabe von Prioritäts- und Stammaktien. Und zwar zeichneten:
- Allgemeine Sparkasse Linz K 250.000.-
- Stadt Linz K 200.000.-
- Sparkasse St. Florian K 150.000.-
- Städtische Sparkasse in Linz K 50.000.-
- Stift St.Florian K 50.000.-
- Gemeinde St.Florian K 50.000.-
- Bierbrauerei Zipf K 30.000.-
- Bank für Oberösterreich und Salzburg K 20.000.-
- Heinrich Franck Söhne, Linz K 10.000.-
- Tramway und Elektrizitäts- Ges. Linz Urfahr K 10.000.-
- Hoffmann und Komp., Kirchdorf K 3000.-
- Kraus und Schober, Linz K 2000.-
- Aktienbrauerei Linz K 1000.-
- Kleinmünchner Baumwollspinnerei K 1000.-
- Lambacher Flachsspinnerei K 1000.-
- Private K 16.000.-
Außerdem unterstützte das Land Oberösterreich das Unternehmen durch Zeichnung von Stammaktien in der Höhe von K 175.000.-.
Konstituiert wurde die Aktiengesellschaft aber erst am 7. Februar 1914, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 10. März 1914, also nach der Betriebseröffnung.
In Summe stand ein Betrag von K 1,079.000.- zur Verfügung. Hievon waren, wie oben erwähnt K 730.000.- für den Bau bestimmt, inklusive eines Baureservefonds von K 19.300.-. Der Rest galt als Reserve für den Beitrag zum Bau der Ebelsberger Brücke (K 140.000.-) und für eine eventuell doch noch zustandekommende Verlängerung der Bahnstrecke von St.Florian Richtung Steyr. Immerhin hatte die k.k.Statthalterei mit Erlaß vom 26. Oktober 1913 die Begehungs- und Enteignungskommission angeordnet und durchgeführt. Dabei gab es keine Einwände gegen die Trassenführung, und es kam sogar zu einer Einigung über die Einfahrt der Bahn nach Steyr. Man hatte auch schon einen Namen für die Gesamtstrecke. Sie sollte Traunkreisbahn heißen. Eine Schlußentscheidung über dieses Detailprojekt ist jedoch nie gefallen, der Ausbruch des Ersten Weltkrieges setzte allen Erweiterungsplänen ein Ende.
Der gleich nach der Konzessionserteilung begonnene Bau der Strecke bis St.Florian wurde schon am 27. August 1913 der technisch- polizeilichen Prüfung unterzogen, und am 1. September 1913 konnte der Betrieb aufgenommen werden.
Die Betriebsführung wurde ebenfalls der Bau- und Betriebsgesellschaft Stern und Hafferl übertragen, und zwar für 12 Jahre. Gleichzeitig wurde ein Vertrag zwischen den Konzessionären der Lokalbahn einerseits und den Elektrizitätswerken Stern und Hafferl AG Gmunden andererseits abgeschlossen, in dem festgelegt wurde, daß letztere "bis zum Ablauf der auf 60 Jahre erteilten wasserrechtlichen Konzession für die Gosauwerke die elektrische Energie in Form von Dreiphasen-Wechselstrom von 48 Perioden per Sekunde bis zur Schalttafel in den Umformerstationen der Lokalbahn" liefern sollte. Der Preis für die Kilowattstunde elektrischer Energie wurde mit 6 Heller festgesetzt.